Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 7/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 7/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in diesem anspruchsvollen Projekt involvierten Personen herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientierten Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Seit dem Impfstart am 5. Januar bis 10. Februar 2021 wurden im Kanton Aargau total 32'736 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 28'144 Erstimpfungen und 4'592 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 60'975 Impfdosen erhalten. Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

 
Spitalpersonal schützen
Auf der Basis der Impfstrategie des Bundes sieht der Kanton Aargau vor, wichtige Gruppen des Gesundheitspersonals bei der Impfung zu priorisieren. Seit Beginn der Impfkampagne werden Mitarbeitende von Intensiv- und Covid-19-Stationen in den Aargauer Spitälern sowie Personal mit engem Patientenkontakt in Pflegeheimen geimpft.
Nun zeigen die Infektionszahlen mit dem mutierten Virus, dass eine dritte Welle drohen könnte. Um die Spitalversorgung auch in einer dritten Welle sicherzustellen, beschleunigt der Kanton Aargau die Impfung des Spitalpersonals mit Patientenkontakt in systemrelevanten Spitälern. Er folgt dabei wie bisher den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).

 
Kontrolle von Attesten in den Impfzentren
Derzeit benötigen alle Personen unter 75 Jahren, die eine Impfung erhalten, ein ärztliches Attest. Die Impfzentren sind verpflichtet, die Atteste zu kontrollieren und Personen ohne Attest abzuweisen. Wir sind uns bewusst, dass dies in Einzelfällen unbefriedigend sein kann – für die Betroffenen und für das Personal in den Impfzentren. Aber es ist niemandem gedient, wenn angesichts der Knappheit des Impfstoffs zu viele Ausnahmen entstehen und dadurch die Unzufriedenheit in der Bevölkerung steigt. Denn eines ist klar: Werden Ausnahmen gewährt, spricht sich das in der Bevölkerung herum und es entstehen falsche Erwartungen.
Als weitere Massnahme erhalten alle registrierten Personen unter
75 Jahren, die Vorerkrankungen angegeben haben, diese Woche eine SMS mit dem erneuten Hinweis auf die Attestpflicht zur Bestätigung einer Vorerkrankung mit höchstem Risiko.

 
SMS-Versand an alle Personen auf der Warteliste
In den vergangenen Tagen haben sich die Anfragen von verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern beim Kanton, in den Impfzentren aber auch in Hausarztpraxen und in Apotheken gehäuft. Viele Personen sind nicht sicher, ob ihre Registrierung noch gültig ist, weil sie derart lange auf einen Termin warten müssen. Neu erhalten alle Personen auf der Warteliste etwa alle zwei Wochen eine SMS. Diese weist darauf hin, dass die Registrierung noch immer gültig ist und man sich deshalb keine Sorgen machen soll. Zudem wird aber auch auf die lange Wartezeit wegen der Impfstoffknappheit hingewiesen.

 
Impfung bei Arztpraxen und Apotheken nicht vor Anfang Mai
Die derzeitigen Aussichten für die Lieferung weiterer Impfdosen stimmen leider nicht sehr optimistisch. Wir gehen davon aus, dass grössere Mengen an Impfstoff erst im Mai und Juni 2021 zur Verfügung stehen werden. Aus diesem Grund können wir Arztpraxen und Apotheken frühestens anfangs Mai mit Impfstoff versorgen. Sobald wir genauere Termine bekannt geben können, erfahren Sie dies über diesen Newsletter. Für Fragen wenden Sie sich bitte an covid-19-impfung@ag.ch.

 
Impfung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko gehören nach der Priorisierung des BAG in die Zielgruppe 4 bei der Covid-19-Impfung. Dazu gehören insbesondere auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Wegen der weiterhin nur zögerlich eintreffenden Impfstofflieferung und der Priorisierung anderer Zielgruppen, ist eine Impfung in diesen Einrichtungen nicht vor Ende April 2021 möglich. Personen, die in diesen Einrichtungen leben und aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zur Zielgruppe 1 gehören, können vorgängig eine Impfung erhalten. Das entsprechende Vorgehen wurde den Einrichtungen mitgeteilt. Die mobilen Teams des Kantons können die Impfungen bei Bedarf vor Ort durchführen.

 
Löschen von Impfterminen
Wir haben letzte Woche unseren Service ausgebaut. Wir erlauben es neu allen Personen, sich neu zu registrieren, wenn sie dies wünschen – allerdings mit dem Hinweis, dass sie dann ihren Platz auf der Warteliste verlieren. Beispielsweise wenn sie mehrere Impfstandorte auswählen möchten, bei der ersten Registrierung aber nur einen Standort ausgewählt haben.
Wer dies wünscht, kann dafür die Mailadresse covid-19-impfung@ag.ch nutzen. Normalerweise wird die entsprechende Löschung dann innert 24 Stunden vorgenommen. Dafür benötigen wir Vorname, Nachname und Geburtsdatum der entsprechenden Personen.

 
Vorgehen bei Nebenwirkungen nach Covid-19-Impfung
Wir erhalten sowohl von Pflegeheimen als auch von Arztpraxen Rückmeldungen zu Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen. Der Prozess zur korrekten Meldung von unerwünschten Impfereignissen (UIE) ist wie folgt geregelt:

Wer meldet das UIE?
  • Das Meldewesen läuft über die medizinische Fachverantwortung, also über den Arzt oder die Ärztin.

  • Wann soll ein UIE gemeldet werden?
  • Die Meldung soll zeitnah erfolgen, wenn unerwünschte Nebenwirkungen oder Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe beobachtet werden.

  • Welche UIE müssen gemeldet werden?
  • Vor allem schwerwiegende oder bisher nicht bekannte unerwünschte Wirkungen, die nach Art. 59 des Heilmittelgesetzes auch einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegen, müssen gemeldet werden.

  • Zu erwartende unerwünschte Nebenwirkungen müssen nicht gemeldet werden, insbesondere wenn die Symptome innert 24 bis 48 Stunden ohne Folgen abklingen.

  • Bei wem bzw. wo wird ein UIE gemeldet?
  • Die Meldungen werden über das
    Online Tool ElViS (Elektronisches Vigilance-Meldesystem) der swissmedic getätigt.

 
Nebenwirkungen nach der Erstimpfung mit Moderna
Uns erreicht auch regelmässig folgende Meldung: Impfwillige, welche die Covid-Erkrankung schon einmal durchgemacht haben, weisen sehr starke Nebenwirkungen nach der Erstimpfung mit Moderna aus.

Ist das normal?
  • Die beobachteten Nebenwirkungen wie Fieber (bis zu 39°C), starke Muskelschmerzen und auch Kopfweh entsprechen den Nebenwirkungen, die bei der Zweitimpfung erwartet werden.

  • Die Symptome lassen auf eine gute Reaktion des Immunsystems schliessen und sollten innert 24 bis 48 Stunden abklingen. Sie können mit der Einnahme von Schmerzmitteln (Paracetamol oder Ibuprofen) gemildert werden.

  • Wie gehe ich vor?
  • Sollte nach 48 Stunden kein guter Verlauf beobachtet werden, müssten die Nebenwirkungen ärztlich beurteilt und der Swissmedic zur Kenntnis gebracht werden.

  • Es wird geraten, trotz der guten Reaktion des Immunsystems eine Zweitimpfung zu machen. Damit kann ein zusätzlicher Schutz gegen allfällige Mutationen aufgebaut werden.

 
Eröffnung Impfstandort Rheinfelden und weitere Impfzentren
Am 8. Februar 2021 hat der Kanton Aargau den fünften Impfstandort im Bahnhofssaal Rheinfelden eröffnet. Der Standort wird vom Gesundheitszentrum Fricktal betrieben. Am ersten Tag haben etwa 100 Personen die Covid-19-Impfung erhalten. Im Impfzentrum in Rheinfelden können im voll ausgebauten Betrieb bis zu 4'800 Personen pro Woche geimpft werden. In der laufenden Woche steht aber nur für knapp 500 Personen Impfstoff zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Medienmitteilung.
Bei den folgenden Akutspitälern werden im Verlauf der nächsten Wochen weitere Impfzentren eröffnet. Voraussetzung ist aber, dass dafür genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

  • Spital Zofingen (voraussichtlich am 15. Februar 2021)

  • Gesundheitszentrum Fricktal, Standort Laufenburg (voraussichtlich am 22. Februar 2021)

  • Asana Spital Leuggern (voraussichtlich am 22. Februar 2021)

  • Asana Spital Menziken (voraussichtlich am 22. Februar 2021)

  • Klinik Hirslanden Aarau (voraussichtlich ab März 2021)


 
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