Aktuelle Informationen zum Asyl- und Flüchtlingswesen ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – Ausgabe 16
Online ansehen
KANTON AARGAU
Online-Plattform Asyl- und Flüchtlingswesen
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 17. Oktober 2023
Sehr geehrte Damen und Herren 
  
In diesem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen zum Asyl- und Flüchtlingswesen. Den Themenschwerpunkt bilden Informationen rund um Geflüchtete aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, können Sie diese auch an die Hotline stellen: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
Ukraine-Krise
Pixabay
Aktuelle Zahlen (Stand: 16. Oktober 2023)
Aktuell befinden sich 5'164 Personen mit Schutzstatus S im Kanton Aargau. 58.7 % von ihnen leben in Gemeindeunterkünften, 27.8 % in Privatunterkünften und 13.5 % in kantonalen Unterkünften. 65.1 % der Schutzsuchenden sind mindestens 21 Jahre alt. Der Frauenanteil liegt bei 60.9 %. Gemäss Staatssekretariat für Migration (SEM) ist im Jahr 2023 mit zwischen 20'000 und 23'000 Anträgen auf Status S zu rechnen.
Adobe Stock
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Informationen zum Aargauer Schulsystem und zur Beschulung von aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Volksschulalter für Angehörige und Betreuungspersonen sind auch in ukrainischer Sprache auf der kantonalen Webseite zu finden.
Zur Webseite
Informationen für die lokalen Schulbehörden (Gemeindebehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen) insbesondere auch zum Übertritt von spät zugezogenen fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe II sind im Schulportal zu finden.
Zum Schulportal
Dritte Notunterkunft geht in Betrieb
Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen im Asylwesen und dem knappen Wohnraum für Geflüchtete ist nach dem Schutzraum Birmenstorf und der Geschützten Operationsstelle Muri (GOPS Muri) die Eröffnung einer weiteren unterirdischen Notunterkunft notwendig. Die GOPS Aarau war bereits von 2015 bis 2017 als Notunterkunft in Betrieb. Die Anlage bietet bis zu 150 Plätze. Der Kantonale Sozialdienst hat die GOPS Aarau beim Kantonsspital Aarau am 16. Oktober in Betrieb genommen.  
 
Die GOPS Aarau befindet sich auf dem Gelände des KSA. Die Nutzung ist vertraglich mit dem KSA geregelt. Die Betreuung der Asylsuchenden wird die ORS Service AG in einem 24-Stunden-Betrieb übernehmen. Während der ersten zwei Monate wird die Zivilschutzorganisation (ZSO) Aare Region die ORS Service AG unterstützen und einfachere Betreuungsaufgaben (zum Beispiel Zutrittskontrolle, Essenausgabe) übernehmen.
Zur Medienmitteilung
Planung kantonale Asylunterkunft in Oftringen
Die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen hat am 7. September 2023 der Realisierung einer kantonalen Asylunterkunft auf einer gemeindeeigenen Parzelle zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 16. Oktober 2023 ungenutzt abgelaufen. Der Regierungsrat legt nun die Botschaft an den Grossen Rat vor und beantragt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von rund 4,6 Millionen Franken. 
 
Es handelt sich bei der geplanten Asylunterkunft um einen Modulbau mit rund 150 Plätzen. Die Eröffnung ist im Sommer 2024 vorgesehen. Die zusätzlichen Plätze werden für eine Entlastung der kantonalen Unterbringungsstrukturen sorgen. Auch im Falle rückläufiger Asylzahlen wird die zusätzliche Kapazität ihre Bedeutung behalten und erlauben, andere kantonale Unterkünfte mit geringerer Kapazität und tieferer Wirtschaftlichkeit bei Bedarf zu schliessen.
Zur Medienmitteilung
Afghanistan-Krise
Praxisänderung weibliche afghanische Asylsuchende
Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban in vielen Lebensbereichen kontinuierlich verschlechtert. Die zahlreichen Einschränkungen und auferlegten Verhaltensweisen schränken ihre Grundrechte massiv ein. Aufgrund einer Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) können weibliche Asylsuchende aus Afghanistan neu sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung als auch einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden – wenn nicht ohnehin andere flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsmotive zum Tragen kommen. Ihnen ist die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (Ausweis B). Sie haben anschliessend freie Wohnsitzwahl im Kanton Aargau.
Weitere Informationen
Kanton Aargau Logo
Departement Gesundheit und Soziales 
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Rohrerstrasse 7, 5000 Aarau 
+41 62 835 11 33, ukraine@ag.ch 
www.ag.ch
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich mit der E-Mail-Adresse rahel.klarer@ag.ch auf unserer Webseite eingetragen haben.
Newsletter abbestellen